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   BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 150/00   

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https://dejure.org/2000,7544
BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 150/00 (https://dejure.org/2000,7544)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2000 - 3Z BR 150/00 (https://dejure.org/2000,7544)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 3Z BR 150/00 (https://dejure.org/2000,7544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO
    Ein Schloßgrundstück, das zu gemeinnützigen Zw ecken verw endet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schloßgrundstück; Übertragungsvereinbarung; Gemeinnütziger Zweck; Dienstbarkeit; Marktfähige Sache; Schenkungsvertrag; Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    KostO § 19; ; KostO § 19 Abs. 2; ; KostO § 21 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19, Abs. 2, § 21 Abs. 1, § 30 Abs. 1
    Dienstbarkeit und die Marktfähigkeit einer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Passau - 2 T 80/00
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 150/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.02.1995 - 3Z BR 342/94

    Berücksichtigung eines Wiederkaufsrechts bei Ermittlung des Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 150/00
    Der Wert der Eintragung eines Eigentümers richtet sich nach den Vorschriften der §§ 18 ff. KostO (BayObLGZ 1995, 59/60).

    Heranzuziehen sind alle Anhaltspunkte für einen den Einheitswert übersteigenden Wert, um dem Verkehrswert möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1995, 59/60).

    Diese Grundstücksbelastung stellt, anders als das durch Vormerkung gesicherte Wiederkaufsrecht (vgl. BayObLGZ 1995, 59/60), keine Verbindlichkeit dar, die gemäß § 18 Abs. 3 KostO unbeachtlich für die Wertbemessung wäre.

  • LG Frankenthal, 07.07.2006 - 1 T 80/06

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Übertragung eines öffentlichen Zwecken

    13 d) Von dem so ermittelten Wert ist bei öffentlichen Grundstücken wegen der deutlich eingeschränkten Verkehrsfähigkeit nach überwiegender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung allerdings zumindest dann ein nach freiem Ermessen zu bestimmender prozentualer Abschlag vorzunehmen, wenn eine Entwidmung weder stattgefunden hat noch zu erwarten ist (Notarkasse München aaO Rdnr. 1169; von der Vorgehensweise ebenso BayObLG DNotZ 1986, 435, 436; von vornherein für eine freie Schätzung nach § 30 Abs. 1 KostO auf Basis des Sachwerts ohne Heranziehung von § 30 Abs. 2 KostO Bengel, DNotZ 1986, 436, 437; Hansens, JurBüro 1990, 677, 678/679; Bengel/Tiedtke aaO § 19 Rdnr. 67; vgl. auch BayObLG, B. v. 27. Juli 2000 - 3Z BR 150/00 Rdnr. 13 a.E., zitiert nach juris).
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